Konfessionsgeschichte
Evangelisch - Katholisch - Lutherisch - Reformiert ... oder:
Was sind wir eigentlich?
Anmerkungen zum Konfessionsstreit in Osthofen
Im Jahre des 500. Geburtstages von Martin Luther, dem großen Reformator, weiht die Evangelische Kirchengemeinde Osthofen ihre sogenannte »Kleine Kirche« nach langer Umbauzeit wieder ein. In offiziellen Dokumenten, auf alten Stadtplänen und in Urkunden trägt diese Kirche den Namen »Lutherische Kirche«.
Dem aufmerksamen Besucher der Bergkirche entgeht nicht die Inschrift zur Sakristeitür »zur reformierten Kirche«. Und
schließlich steht mitten im Ort noch die katholische Pfarrkirche »St. Remigius«. Alle drei Kirchen sind um die gleiche Zeit in ihrer jetzigen Form entstanden, von Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts. Drei Kirchen - bei einer Bevölkerung von damals etwa 2 000 Menschen - ist das nicht Luxus? …
Aber was steckt hinter der Unterscheidung lutherisch -reformiert? Was ist dann Evangelisch, was katholisch? Dieser Frage soll hier nachgegangen werden.
Bis zum Zeitalter der Reformation gab es keine konfessionellen Unterschiede. Es waren alle Christen sozusagen katholisch. Bereits vor Luthers Auftreten auf dem Reichstag zu Worms, 1521 wurden jedoch in Worms zahlreiche Anhänger Luthers registriert. Träger der lutherischen Sache, der reformatorischen Bewegung, waren hier die Geistlichen Friedrich Baur und Nikolaus Maurus vom Kollegiatstift zu St. Andreas. Als ihnen die »evangelische (d. h. evangeliumsgemäße) Predigt« in den Kirchen von Worms und Umgebung verboten wurde, ließen sie »einen hölzernen Predigtstuhl machen, den man von einem Orte zum andern bringen konnte.« Auf diese Weise versammelten sie an allen Orten die Gemeinde. Wir können davon ausgehen, daß auch Osthofener Bürger bereits damals mit der neuen Bewegung in Berührung kamen, auch wenn hier nicht gleich zu Anfang der reformatorischen Bewegung »evangelisch« gepredigt wurde.
Osthofen gehörte in dieser Zeit zum Kurfürstentum Pfalz. Kurfürst Ottheinrich führte im März 1556 eine Kirchenordnung für sein Territorium ein, verbunden mit einer Ehe- und Schulordnung. Sie war von lutherischem Geist geprägt. Um das Reformationswerk voranzutreiben, ordnete der Kurfürst eine allgemeine Kirchenvisitation an, d. h. eine Überprüfung der kirchlichen Verhältnisse in der Kurpfalz. Diese Untersuchung dauerte 6 Wochen und ihr Ergebnis war erschütternd. Die kirchlichen Verhältnisse waren katastrophal: Schlechter Kirchgang, Nichtachtung der Sakramente, Vernachlässigung der Kirchengebäude. Die Pfarrer zeigten sich überfordert von den Neuerungen der Reformation. Sie hatten als ehemalige katholische Priester nur gelernt, die Messe zu lesen, nicht aber evangelisch zu predigen und zu lehren. Kein Wunder, hatte man doch einfach die Neuerungen verordnet. Manch ein Pfarrer hatte schon mehrmals neu anfangen müssen, mal katholisch, mal lutherisch, und dann wieder katholisch. Dies Hin und Her stumpfte den Einzelnen ab und ließ bald keine Unterschiede mehr erkennen. Dies sollte sich ändern. Mit der Kirchenordnung von Kurfürst Ottheinrich sollte die Kirche in der Kurpfalz neu geordnet werden, um diese unhaltbaren Zustände zu beenden. Als Ottheinrich am 12. Februar 1559 starb, war die Reformation in den Pfarreien zum Abschluß gekommen. Klöster und Orden waren noch nicht reformiert.
Die erreichte Ordnung sollte jedoch nicht lange anhalten. Der Nachfolger Ottheinrichs, Kurfürst Friedrich Ill. besetzte von 1560 bis 1565 alle lutherischen Pfarreien seines Territoriums mit reformierten Pfarrern. Er nannte diese Umwandlung des Bekenntnisses die »Vollendung der Reformation«.
Wir begegnen in Osthofen und überhaupt in den damals kurpfälzischen Gemeinden Rheinhessens zum ersten Mal einer zweiten evangelischen Konfession: Lutheraner stehen Reformierten gegenüber. Was unterscheidet beide voneinander? Der Hauptunterschied ist wohl in der Abendmahlslehre zu sehen. Die sich auf Martin Luther beziehenden Lutheraner legen größten Wert darauf, daß Brot und Wein im Abendmahl Leib und Blut Christi sind. Dagegen lehnen die Reformierten, im Anschluß an den Reformator Johannes Calvin, jede Vorstellung ab, die eine Anwesenheit von Leib und Blut Christi in oder unter Brot und Wein nahe legen könnte.
Und eben diese calvinistische Lehre hatte Friedrich Ill. übernommen. Um die Einigung zwischen den verschiedenen »evangelischen« Lehren voranzutreiben, gab er einen Katechismus, d. h. ein kirchliches Lehrbuch in Auftrag, das dann 1563 unter der Bezeichnung »Heidelberger Katechismus« erschien. Dieser Heidelberger Katechismus wurde zur Richtschnur der reformierten Lehre und zum Maßstab für die Gemeinden und Pfarrer, zunächst in der Kurpfalz, dann aber auch in anderen Ländern.
Die Umwandlung des Bekenntnisses in den kurpfälzischen Pfarreien durch Friedrich Ill. setzte allerdings eine Bewegung in Gang, die den Ordnungsabsichten zuwiderlief. 1576 übernahm Kurfürst Ludwig VI. die Regierung und ordnete erneut eine Reformation an, wieder »von oben«. Diesmal wurden alle Pfarreien mit lutherischen Pfarrern besetzt. Die reformierten Pfarrer und Lehrer wurden ihres Dienstes enthoben. Allerdings glichen sich eine ganze Reihe dieser Pfarrer den neuen Verhältnissen an, sie »akkomodierten« und predigten fortan lutherisch. Mit der Angleichung an das Bekenntnis, die »Konfession« des Landesherrn, konnten sie in ihrer Heimat bleiben. Schließlich haben auch Pfarrer und Lehrer sich akkomodiert und predigten bald lutherisch, bald katholisch, bald reformiert. »Akkomodation« wurde zum Schimpfwort. Das Ergebnis mußte die völlige Aufweichung von Konfessionsunterschieden und die Orientierungslosigkeit der Gemeindeglieder sein.
Unter dem Administrator Johann Kasimir wurde 1583 wieder eine Reformation durchgeführt, diesmal mußten die Lutheraner den Reformierten weichen. Aber man konnte auch wieder akkomodieren. Kurfürst Friedrich IV. versuchte einen neuen Weg. Er suchte nach einer Einigung in Form einer Union zwischen Lutheranern und Reformierten, in die später auch die Katholiken einbezogen werden sollten. Vielleicht war dieser Einigungsgedanke eine erste Frucht des ständigen Hin und Her. Der Vertrag kam zwar zustande, (1608 Ahausen) trat aber nicht in Kraft. Friedrich V. schließlich gab durch politischen Mißerfolg den Anlaß zu einer erneuten Reformation. Von 1622 an wurden alle kurpfälzischen Pfarreien im heutigen Rheinhessen katholisch. 1630 wurde nirgendwo mehr evangelischer Gottesdienst gehalten.
Zu Beginn des 30jährigen Krieges traf Friedrich V. mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf eine Vereinbarung (1632), die nicht nur den Reformierten, sondern auch den Lutheranern und den Katholiken die Freiheit der Religionsausübung zugestand. Für kurze Zeit war im heutigen Rheinhessen sozusagen ein Religionsfrieden hergestellt.
Mit dem Abzug der Schweden vom Rhein 1635 war diese Epoche jedoch schon wieder zu Ende. Manche Pfarreien wurden katholisch, wechselten dann ins lutherische Lager, um dann bald darauf reformiert zu werden. Dieses Wechselspiel führte vielerorts dazu, daß an einem Ort gleichzeitig mehrere Konfessionen anzutreffen waren, so auch in Osthofen: Katholiken, Lutheraner und Reformierte.
Dies Wechselspiel der Konfessionen läßt die damalige Kurpfalz nicht als einheitlich reformiert erscheinen, wenn auch Kurfürst Karl Ludwig den Reformierten besonders zugetan war.
1685 erließ Kurfürst Philipp Wilhelm ein Religions-Patent, mit dem die Lutheraner den Reformierten gleichgestellt wurden. Ein Jahr später wurden in den Erläuterungen zu diesem Patent die Katholiken einbezogen.
Betrachten wir diesen Abschnitt rheinhessischer Kirchengeschichte noch einmal im Überblick, so ergibt sich schon ein fatales Bild von ständigem Konfessionswechsel nach Einführung der Reformation um 1556:
1. reformiert um 1560;
2. lutherisch um 1576;
3. reformiert um 1583;
4. katholisch um 1622;
5. Duldung für Reformierte, Lutheraner und Katholiken um 1632;
6. Schwankungen zwischen reformiert, lutherisch und katholisch 1635;
7. reformiert mit Duldung von lutherisch und katholisch um 1649.
Wenn wir uns heute vorstellen, was dies für die Menschen bedeutete, die diesem ständigen Wechsel unterworfen waren, so fällt es nicht schwer, ihre zunehmende Gleichgültigkeit, ja sogar Hilflosigkeit zu ermessen, die sie dem Begriff »Konfession« entgegenbringen mußten. Man kann sich denken, daß Formen des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens sich mit der Zeit so einander anglichen und vereinfachten, daß jeder neue Konfessionswechsel leichter und unbeschadeter ertragen werden konnte. Allerdings darf sicher auch von einem Gewinn an Glaubens- und Gewissensfreiheit einerseits und an geistiger Beweglichkeit andererseits gesprochen werden. Hier liegen sicher auch die Wurzeln für den kirchlichen und religiösen Freisinn der Protestanten im 19. Jahrhundert.
Und ein anderes ist nicht zu unterschätzen: Die wechselhafte Konfessionsgeschichte hat die Bereitschaft zur Union, zum Zusammenschluß zwischen Reformierten Lutheranern gefördert. Diese Bereitschaft war sicher auf Seiten der Gemeindeglieder größer als auf Seiten der Theologen, die auf »Rechtgläubigkeit« achteten. Hier war als Bindeglied zunächst der Pietismus nötig, jene besondere Ausformung christlicher Frömmigkeit am Übergang vom 17. zum 18. Jahrhundert. Der Pietismus weichte die strengen Grenzen der »Rechtgläubigkeit« der Theologen zugunsten einer »rechten' Gläubigkeit« der Gemeinden auf.
So erhielten die Bemühungen um Gemeinsamkeit der Konfessionen von seiten der Kurfürsten Unterstützung durch die Gemeinden. Nur so ist auch zu erklären, daß es möglich war, daß in Osthofen seit 1699 die reformierte Bergkirche von den Lutheranern mitbenutzt wurde, nachdem die wenigen Katholiken schon vorher ebenfalls dort ihre Gottesdienste feierten.
Aber trotz so vieler Ansätze war die Zeit noch nicht reif für die Union zwischen Reformierten und Lutheranern. Im 18. Jahr- hundert verfestigt sich vielmehr das Trennende, zumindest äußerlich. Drei Konfessionen finden wir in Osthofen. Katholiken, Lutheraner erbauen neue Kirchen auf historischem Grund. Die Reformierten als die größte Gemeinde erhalten die Bergkirche zugesprochen, die nach einem Brand im Jahre 1748 ihre heutige bauliche Form erhält.
Die Katholiken erhielten ihr Gotteshaus auf dem Gelände des ehemaligen Templerklosters, wie vorher die Bergkirche unter dem Patrozinium des St. Remigius. Die Lutheraner hatten die Nutzung des ehemaligen Rathausgrundstückes zugesprochen bekommen. …
Die Französische Revolution von 1789 bringt in ihrem Gefolge einen radikalen politischen und konfessionellen Umbruch. Das heutige Rheinhessen wird französisch, Teil des Departements Donnersberg. Die kirchliche Bindung an die Kurpfalz wird endgültig unterbrochen, der französische Generalkommissar in Mainz will den bisherigen Einfluß der Kirche, besonders im Schulwesen, eindämmen. Religion als ordentliches Unterrichtsfach entfiel fortan. Zuvor hatte schon die Einführung der fran- zösischen Sprache Schwierigkeiten bereitet, mit seinen kirchenpolitischen Maßnahmen stieß der Generalkommissar nun aber auf energischen Widerstand. Jeglicher Gottesdienst außerhalb der Kirchenmauem wurde verboten. Das traf die Bestattungen und katholischerseits die Prozessionen. Gemeindeglieder sollten demnach einfach verscharrt werden, ohne einen Gottesdienst auf dem Friedhof mit einem Pfarrer und der Trauergemeinde. Das ging zu weit. Die Gemeinden leisteten Widerstand. Diese und ähnliche Erfahrungen brachten offenbar die französische Departements-Verwaltung zu der Einsicht, daß es wenig Sinn hat, ein Volk gegen seine Religion regieren zu wollen.
Die »Unordnung« im Gefolge der französischen Revolution wurde am 8. April 1802 durch die »Articles organiques des cultes protestantes« beseitigt. Mit diesen »Organischen Artikeln« wurde das lutherische und das reformierte Kirchenwesen in Frankreich neu geregelt, damit also auch in Rheinhessen.
Trotz dieser Regelungen sollte die Zeit der Wechselbäder für Rheinhessen jedoch noch nicht zu Ende sein. Die napoleonischen Feldzüge veränderten die kirchliche Landschaft noch einmal. Rheinhessen wurde in den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 dem Großherzogturn Hessen angegliedert.
Die lutherischen und die reformierten Pfarrer in Rheinhessen waren sich darin einig, daß nach den gewaltigen Umbrüchen eine grundlegende Neuorganisation der Kirche erforderlich wäre. Zu ihren Wünschen zählte auch, die bisher getrennten Konfessionen der Reformierten und der Lutheraner zu einer evangelisch-protestantischen Kirche zu vereinigen. Man sah darin keine große Schwierigkeit mehr, zumal die alten Lehrunterschiede sich offenbar gänzlich verwischt hatten. Der 31. Oktober 1817, das 300jährige Jubiläum der Reformation erschien allen als der richtige und würdige Termin. Doch es war noch nicht soweit. Das großherzogliche Staatsministerium entschied vier Tage vorher, die Vereinigung sei nur dann erlaubt, wenn sie »ohne Befehl und Leitung von oben aus der innigen und freien Überzeugung der Protestanten von selbst hervorgehe.«
Der Evangelische Pfarrer Dr. Krätzinger hat 50 Jahre später die Ereignisse um die Union in Rheinhessen ausführlich beschrieben. Als Zeitzeuge beschreibt er, die Situation wie folgt:
Darüber hinaus gab es natürlich auch ökonomische Gründe für eine Vereinigung. Etwa ein Drittel der protestantischen Pfarreien (lutherisch oder reformiert) konnte man aufheben; in Orten wie Osthofen, wo zwei Pfarrer darbten, konnte einer eine andere Stelle suchen, der andere sich und seine Familie besser ernähren. Außerdem wurden bei realistischer Einschätzung einige kirchliche Gebäude überflüssig, »die, wie ein Referent bemerkt, auf den Abbruch veräußert, neue Hülfsquellen zur Unterhaltung der nothwendigen darboten.« Alle Voraussetzungen zur Union standen also günstig, als man im Frühjahr 1818 zur Abstimmung in den Gemeinden aufrief:
Nach erfolgter Abstimmung kam es zur Bildung eines »Ausschuß zur Beratung der Kirchenvereinigungsform«. Ihm gehörte aus der »Reformierten Inspektion Osthofen« Pfarrer Buhl aus Odernheim an. Unser Zeitzeuge berichtet über das Ergebnis:
Bereits am 18. Dezember 1818 ist auf dem »Synodalkonvent« von Wörrstadt eine Unionsurkunde fertig gestellt worden. Sie fand aber aus verschiedenen juristischen Gründen nicht die Zustimmung des hessischen Großherzogs. Unter anderem mag damals eine deutlich angelegte »unabhängige Stellung der Kirche von der Staatsgewalt« ausschlaggebend gewesen sein. Die Wörrstädter Ergebnisse im Einzelnen:
Zwei Jahre später wurde dann erneut in den Gemeinden über die Union abgestimmt. Das ging allerdings nicht mehr so leicht wie beim ersten Mal, waren doch in den Gesprächen in der Zwischenzeit auch wieder theologische Lehrunterschiede zwischen Reformierten und Lutheranern aufgetreten, die erst bereinigt werden mußten. Durch einen Einschub in den Heidelberger Katechismus wurde die Abendmahlslehre so formuliert, daß beide Seiten zustimmen konnten. Aber noch einmal mußten die rheinhessischen Gemeinden zwei Jahre warten). Dann endlich »am 31. Juli 1822, erfolgte eine Ministerial-Entschließung mit der Mitteilung an die Provinzialregierung, daß Seine Königliche Hoheit der in der Provinz Rheinhessen erfolgten Vereinigung die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen geruht.« Jetzt galt es, die feierliche Einführung der Union in Rheinhessen durch ein Kirchenfest zu begehn. Es sollte nicht am Reformationstag stattfinden, um jeden demonstrativen Charakter gegenüber den Katholiken zu vermeiden. Also einigte man sich auf das Weihnachtsfest 1822:
Mancherlei Anfangsschwierigkeiten waren bald überwunden, so die Gesangbuchfrage und Fragen der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung. So hatte sich die Union bald bewährt, 1872 feierte man ihr 50jähriges Bestehen. …
Die Frage in der Überschrift lautete: Was sind wir nun? Wir sind evangelische Christen, genauer noch, evangelisch-protestantische Christen.
Nicht mehr lutherisch nicht mehr reformiert, sondern miteinander vereint unter dem einen Herrn Jesus Christus. Dies kommt sehr anschaulich auch in dem Glasfenster zum Ausdruck, das im Jahre 1909 aus der Bergkirche in die »Kleine Kirche« gebracht wurde und als einziges altes Fenster erhalten blieb. Es zeigt den Herrn der Kirche, zwischen den beiden Reformatoren Martin Luther und Johannes Calvin.
Daß auch in unserem Jahrhundert noch einmal 83 Jahre vergehen mußten, um die Anfänge der Vereinigung von damals zu einem Abschluß zubringen, mag eine Pressenotiz von den Beratungen der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Worms im November 1983 belegen:
Schließen wir unsere Anmerkungen zum Konfessionenstreit in Osthofen mit den Worten, die Pfarrer Krätzinger an den Schluß seiner Arbeit zum 50. Jahrestag der Union in Rheinhessen gesetzt hat:
Pfarrer H. M. Germer